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Mit dem 2. August 2026 ist eine der wichtigsten Fristen des EU AI Act verbindlich geworden: Für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III – etwa im Einsatz bei Personalentscheidungen, Kreditvergabe, Bildung oder Strafverfolgung – gelten nun die vollständigen Anforderungen der Artikel 9 bis 17 für Anbieter sowie Artikel 26 für Betreiber.

Damit sind verpflichtende Konformitätsbewertungen, technische Dokumentation, die Registrierung in der EU-Datenbank sowie die nationale Durchsetzungsinfrastruktur der Mitgliedstaaten aktiv. Verstöße bei Hochrisiko-Systemen können mit bis zu 35 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ein realistisches Compliance-Programm für mittlere bis große Unternehmen benötigt laut Fachanalysen 8 bis 14 Wochen – für die vollständige KI-Inventur, Risikobewertungen, den Aufbau von Governance-Strukturen, die technische Dokumentation nach Artikel 11 sowie Schulungen. Zwar hatte die EU-Kommission im November 2025 eine mögliche Verschiebung einzelner Fristen auf Ende 2027 vorgeschlagen – rechtlich verbindlich ist das bislang jedoch nicht. Unternehmen sollten den August-2026-Termin also weiterhin als maßgeblich behandeln.

Quelle: Cloud Security Alliance – Research Note zum EU AI Act

(Erstellt mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft)